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- 20.4.2010: Fischer wählen!
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- 1.3.2010: Wirtschaftskammer, Wahl und Werbung
- 10.2.2010: Farbenlehre in der Wirtschaftskammer
- 25.1.2010: Ministerinnen und Kommissarinnen
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Archive für Juni 2009
Über die politische Interpretation eines Urteils - wie der Spruch des Karlsruher Gerichts über den Vertrag von Lissabon gelesen wird
30.6.2009 von ruth.
Interessant war es heute, verschiedene Headlines über das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon zu lesen.
Während in Deutschland (ich verfolgte insbesondere “Tagesschau” und “Zeit”) der Tenor war: “Das Verfassungsgericht bestätigt Lissabon, aber unter Auflagen”, hieß es in Österreich häufiger, das deutsche Gericht “stoppt die Ratifizierung”. Der Standard änderte auf seiner Internetseite im Lauf des Tages gar die Überschrift über denselben Artikel - möglicherweise unter dem Eindruck einer heftigen Welle von Postings. Beide Varianten von Überschriften sind richtig, doch fühlen sie sich eben anders an, je nachdem, wie man betont. Ist das Glas jetzt halbvoll oder halbleer? Mögen die deutschen VerfassungsrichterInnen nun Lissabon oder nicht?
Vorweg für die ganz Fleißigen: Die sechs Seiten starke Pressemitteilung des Karlsruher Gerichts selbst findet man hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072
Und folgend nun meine Lesart der komplizierten Dinge:
Es ist klar, dass ein Urteil zu so einem komplexen Vertragswerk - und in Bezug auf gleich mehrere Klagen dagegen - vielschichtig ausfällt, und manche Aspekte verlangen nach genauerem Studium, bevor man Schlüsse zieht. Zweierlei wage ich jedoch gleich zu behaupten:
Erstens: Der Gerichtshof sah keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zustimmung zum Vertrag von Lissabon selbst. Diese Entscheidung war durchaus zu erwarten. Jene Stimmen, die hofften, das deutsche Gericht würde ihre generellen Ablehnung der europäischen Integration bestätigen, müssen einsehen, dass davon keine Rede ist. Berufungen von “EU-Kritikern” auf den Karlsruher Spruch sind unglaubwürdig.
Zweitens: Das deutsche Verfassungsgericht bemängelte sehr wohl einen Fehler des deutschen Gesetzgebers - nämlich bei der Ausgestaltung der begleitenden Regeln, wie innerstaatlich mit der Weiterentwicklung europäischer Integration umzugehen sei. Auf den ersten Blick erscheint dies als rein ein innerdeutsches Problem, dass einzig und allein vom deutschen Gesetzgeber selbst zu lösen sein wird. Von besonderer – und sehr wohl übernationaler – Bedeutung ist hier allerdings, dass es um die parlamentarischen Mitgestaltungsrechte auf der nationalstaatlichen Ebene geht. Dies wirft auch über Deutschland hinaus die Frage auf, wie es denn um die parlamentarischen Mitgestaltungsrechte der nationalen Parlamente bestellt ist, wenn die Europäischen Integration weiterentwickelt wird? Immerhin war der Vertrag von Lissabon viel stärker als der ursprüngliche Verfassungsentwurf ein Ergebnis von Regierungszusammenarbeit und weniger der parlamentarischen Willensbildung. (Ich habe in diesem Blog mal auf einen politikwissenschaftlichen Beitrag hingewiesen, der die Rückbewegung in Richtung Regierungskonferenzen beim Vertrag von Lissabon thematisiert.) Das Urteil von Karlsruhe erinnert etwas an diese Diskrepanz und könnte eine Mahnung sein, dass die Beteiligung der Parlamente am Integrationsprozess nicht vernachlässigt werden darf!
Auffallend ausführlich befasste sich der Richtsspruch mit der Spannung zwischen zunehmend “staatsanaloger” Politik der EU einerseits und ihrer “völkerrechtsanaloger” Struktur andererseits. Dies wird man sich noch näher anschauen müssen. Die Europäische Union gerät zunehmend in ein Spannungsfeld zwischen ihrem staatsähnlichen Auftreten einerseits und ihrer am traditionellen Muster internationaler Organisationen ausgerichteten Struktur andererseits. Künftige Debatten um eine europäische Verfassung werden sich der Frage nach der Struktur der Union offensiver stellen müssen. Die seit „Lissabon“ wieder vorherrschende Gewichtung der Regierungszusammenarbeit im Gegensatz zur parlamentarischen Debatte (wie sie den Entwurf zum Verfassungsvertrag kurze Zeit prägte) scheint die falsche Richtung zu sein. - Der wirklich erfolgreiche Weg muss erst gefunden werden.
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Er- und Beleuchtung in der Wiener Innenstadt - Politik um eine Lampe
29.6.2009 von ruth.
Die Bezirksvorsteherin der Wiener Innenstadt hat sich durchgesetzt – nach hartem Kampf von eineinhalb Jahren. Es muss also um Großes gegangen sein? Nein, es geht um die Lampen für die neugestaltete Fußgängerzone. Ob die Wiener Innenstadt keine dringenderen Sorgen hat? In Zeiten der Wirtschaftskrise gar?
Vorweg zur Beruhigung: Die neuen Lampen, in einem historisierenden Stil, der (vermeintlich) altwienerisch sein soll, werden zwar zum neuen Bodenbelag passen wie die berühmte Faust aufs Auge, aber der Erfolg der Geschäftsstraße wird schon nicht primär vom schlechten Lampendesign abhängen.
Trotzdem steckt in der eigentümlichen (oder doch typischen?)
Entscheidung der Bezirksvorsteherin viel Besorgniserregendes: Wie wird hier mit Architektur umgegangen? Welches Demokratieverständnis steckt dahinter?
Ein Wettbewerb zur Neugestaltung der Fußgängerzone war ausgeschrieben, das Siegerprojekt wird umgesetzt. So weit so üblich. Doch dann kommt die Bezirksvorsteherin und beschließt: Die Lampen gefallen ihr nicht. Und sie weiß auch, was stattdessen her gehört: Etwas, das aussieht wie alt – denn schließlich verkaufen wir Wien als k.u.k.-Metropole von einst. Gründerzeitfassaden, Hofburg, die Ringstraße als Maß allen Designs. Die Wiener Innenstadt als Freilichtmuseum. Mit der Lebensrealität der Menschen in Wien hat dies freilich nicht zu tun.
Problematischer noch als die Geschmacksfrage ist die Vorgangsweise. Dass Architektur nicht per Volksentscheid entschieden werden kann, sollte Konsens sein. Schon gar nicht darf sie aber von einer einzelnen politischen Amtsinhaberin in selbstherrlicher Fürstenmanier in die Hand genommen werden! Aufgabe der Politik wäre es, den Rahmen für Architektur zu schaffen, ja sie auch herauszufordern und kritisch zu befragen. Ob manche Star-Architektur mehr auf Ruhm in einer Fachszene setzt, denn tatsächlich den betroffenen Menschen zu dienen, darf und muss diskutiert werden. Doch hier handelt es sich um blanke Zensur architektonischer Arbeit durch die Hand einer einzelnen Politikerin. Da man bekanntlich in Österreich Parlamentarismus mit dem Durchwinken von Regierungsvorlagen verwechselt, bekam die Bezirksvorsteherin selbstverständlich den Beschluss für „ihre“ Lampen. Ein zusätzlicher Aspekt des bizarren Streits war offensichtlich die österreichische Farbenlehre. Wie könnte denn ein „schwarzer“ Bezirk ein Projekt, das zu 90% vom „roten“ Rathaus getragen wird, ungeschoren lassen? Lieber einen Murks aus nicht zusammenpassendem Design-Flickwerk aufstellen, als dass „schwarz“ einem „roten“ Entwurf (oder auch umgekehrt) zustimmen würde! Blieben die Grünen als mögliche vernünftige Kraft zwischen dem rot-schwarzen Proporz? Leider nicht. Die grüne Performance in der Lampenfrage war beklemmend. Zum einen wurde eine Volksbefragung gefordert – einfacher Abstimmungspopulismus in einem Architekturprojekt. Weiters unterbreiteten die Grünen einen Kompromissvorschlag: Die historisierenden Lampen im Sinn der Bezirksvorsteherin für den Graben, die vom Architekten geplanten für die Kärntner Straße. Zugegebenerweise war dies etwas besser durchdacht als die ÖVP-Linie. Trotzdem war dieser Kompromissvorschlag desselben Geistes Kind: Politische MandatarInnen spielen selbst Architekt. Als ob Kulturpolitiker sonst auf die Idee kämen, selbst in der Oper zu singen, oder sich als Ausstellungskuratoren zu betätigen, wird es immer noch als normal empfunden, dass PolitikerInnen Architektur nicht ermöglichen sondern machen! Dabei gab es Zeiten, da kamen von Grünen ganz andere Töne: In den 80-er Jahren lautete das Selbstverständnis der radikalen Salzburger Architekturreform, eines überaus mutigen (vielleicht übermütigen) grünen Projektes: „Es kann nicht Sache des Bauherrn sein – schon gar nicht die von Politikern und Funktionären – in die architektonische Entwurfsarbeit zensurierend einzugreifen“. Nichts mehr davon. Heute basteln grüne BezirksrätInnen wohlmeinend mit, wenn die schwarze Bezirksvorsteherin den architektonischen Kulturkampf ausruft.
Der konkrete Fall ließe sich ja verschmerzen – die Wiener Innenstadt wird diese Lampen schon aushalten. Aber es stehen in Wien auch größere stadtplanerische Herausforderungen an. Und da bieten die Erfahrungen aus dem bizarren Lampenstreit wenig Grund zum Optimismus!
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Wählen gegangen.
7.6.2009 von ruth.
So schwierig wie heute ist es mir noch nie gefallen, einen Stimmzettel auszufüllen.
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